Überlastungsanzeige als Erzieherin (Kita)
Eine Überlastungsanzeige in der Kita ist eine schriftliche Mitteilung an die Einrichtungsleitung, dass die Personalsituation an einem bestimmten Tag aus deiner Sicht nicht ausgereicht hat, um den Betreuungs-, Aufsichts- und Bildungsauftrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Sie beschreibt die Lage sachlich und dient der Dokumentation; eine rechtliche Bewertung deiner Situation ist damit nicht verbunden.
Was in der Erziehung als Personalausfall gilt, ist im Assistenten ausdifferenziert: die kurzfristige Krankmeldung, eine Gruppe, die gar nicht nachbesetzt wurde, eine Kollegin, die in eine andere Gruppe abgezogen wurde, ein Springer ohne Gruppeneinarbeitung, eine Praktikantin oder ein FSJler, die als vollwertige Kraft gezählt wurden, ein nicht verfügbarer Springer- oder Vertretungsdienst, ein unterschrittener Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie die Doppelbetreuung zweier Gruppen durch eine einzelne Kraft.
Bei der Qualifikation wird festgehalten, ob eine anerkannte Fachkraft gemäß Betreuungsschlüssel im Dienst war, ob Einrichtungsleitung oder Fachberatung erreichbar waren, ob eine stellvertretende Leitung vor Ort war, ob eine Integrationskraft für Kinder mit Förderbedarf fehlte, ob eine Sprachförderfachkraft oder eine heilpädagogische Fachkraft für Kinder mit komplexem Förderbedarf verfügbar war, ob die Erste-Hilfe-Funktion besetzt war und ob eine Kinderschutzbeauftragte oder ein Kinderschutzbeauftragter erreichbar war.
Erschwerende Umstände sind unter anderem ein hoher Anteil an U3-Kindern, Kinder mit erhöhtem Förderbedarf, Integrationskinder ohne Zusatzkraft, Kinder mit herausforderndem Verhalten, Mehrsprachigkeit ohne Unterstützung, Kinder mit besonderem Pflegebedarf bei Ernährung oder Medikation, mehrere zeitgleich laufende Eingewöhnungen, eine überdurchschnittlich große oder vorübergehend überbelegte Gruppe und ein Eingliederungshilfe-Bedarf, für den die Zusatzkraft noch nicht genehmigt oder nicht verfügbar ist. Als Vorkommnisse lassen sich unter anderem der Unfall oder die Verletzung eines Kindes, eine Eskalation mit Fremdgefährdung, ein kurzfristig nicht auffindbares Kind, ein Kind, das die Einrichtung selbstständig verlassen hat, ein Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung während der Betreuung, ein medizinischer Notfall mit Notarztbedarf, eine Eskalation durch Erziehungsberechtigte und ein Alarm mit Evakuierung vermerken. Bei der Infrastruktur geht es etwa um ein gesperrtes Außengelände, zu geringe oder ungeeignete Raumkapazität, ein gesperrtes Spielgerät, bauliche Mängel, Hygieneprobleme oder einen Heizungs- und Sanitärausfall.
Aufsicht, Pädagogik, Dokumentation
Der wichtigste Abschnitt benennt, was an diesem Tag nicht mehr ging. In der Kindertagesbetreuung steht dabei die Aufsicht an erster Stelle: entstandene Aufsichtslücken, eine bei Ausflügen und Außenaktivitäten nicht durchgängig gewährleistete Aufsicht, eine nicht vollständig mögliche Schlaf- und Ruheaufsicht, ein nicht ausreichend beaufsichtigter Eingangs- und Übergabebereich, eine unterbliebene Sicherheitsprüfung von Gelände und Material sowie Gefahrenquellen wie offene Türen oder Treppen, die nicht ausreichend gesichert werden konnten.
Pädagogisch geht es um eingeschränkte individuelle Förderung, entfallene Sprachförderangebote, ausgefallene Kreativ- und Bewegungsangebote und nicht durchführbare Entwicklungsbeobachtungen. Bei Dokumentation und Elternkommunikation stehen zurückgestellte Portfolioarbeit, nicht geführte oder verkürzte Elterngespräche, eine zeitlich verzögerte Unfallmeldung, eine nicht zeitgerechte Dokumentation im Rahmen des Schutzauftrags und eine unvollständige Übergabe im Team. Für das Personal selbst werden nicht mögliche Pausen, überschrittene Höchstarbeitszeit oder verkürzte Ruhezeit, eine anhaltende psychische Belastung, eine Gefährdungsbeurteilung, die die aktuelle Belastungssituation nicht abbildet, und wegen Unterbesetzung ausgefallene Supervision oder Fortbildung erfasst.
An wen sie in der Kita üblicherweise geht
Vorgeschlagen sind die Kita- beziehungsweise Einrichtungsleitung und die Mitarbeitervertretung oder der Betriebsrat. Ergänzend lassen sich der ver.di-Fachbereich Bildung, Erziehung und Wissenschaft und die zuständige Arbeitsschutzbehörde auswählen. Als Abhilfe kann die Anzeige unter anderem eine zusätzliche Betreuungskraft, die Wiederherstellung des Betreuungsschlüssels, eine Vertretungsregelung, eine vorübergehende Anpassung der Öffnungszeiten oder die Information von Träger und Fachaufsicht benennen. Namen von Kindern oder Familien gehören nicht in das Dokument — nur anonymisierte Kennzahlen.
Einschlägige Normen
Die folgenden allgemeinen Regelungen führt das Dokument auf Wunsch als Hinweis mit auf. Eine Aussage über einen einzelnen Dienst ist damit nicht verbunden.
- § 3 ArbSchG — Grundpflichten des Arbeitgebers: erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen und auf Wirksamkeit prüfen.
- § 4 ArbSchG — Allgemeine Grundsätze: Arbeit so gestalten, dass Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird.
- § 5 ArbSchG — Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung), auch hinsichtlich psychischer Belastungen.
- § 618 BGB — Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten.
Jetzt erstellen
Der Assistent ist bereits auf den Bereich Erziehung/Kita eingestellt. Ausfüllen dauert wenige Minuten, kostet nichts und braucht kein Konto. Nichts wird hochgeladen: Alle Angaben bleiben in deinem Browser, bis du das fertige Dokument selbst speicherst oder ausdruckst.
Schritt 1 von 3 — Deine Situation
Deine Situation
Weiterlesen
Andere Bereiche
Diese Seite gibt allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung zu deinem Einzelfall. Für eine rechtliche Einschätzung wende dich an deine Gewerkschaft, deinen Betriebsrat beziehungsweise deine Mitarbeitervertretung oder an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.